Hinweisgeberschutzgesetz
Meldung eines strafrechtlichen Tatbestandes gemäß Hinweisgeberschutzgesetz
Hinweise können intern über agentia GmbH (Datenschutzbeauftragter des Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Saalekreis Süd e.V.) anonym oder nicht anonym gemeldet werden:
Bei einer anonymen Meldung muss der Hinweisgeber bei Absender „anonym“ und bei E-Mail-Adresse „asb-saalekreis@agentia.de“ eintragen.
Es geht beim Hinweisgeberschutzgesetz (Whistleblowing) um den gesetzlichen Schutz von Whistleblowern (§1 HinSchG Abs. 1) jedoch auch der Personen, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind (§1 HinSchG Abs. 2). Der sachliche Anwendungsbereich bezieht sich auf alle strafrechtlichen Tatbestände:
- Geldwäsche
- Veruntreuung
- Steuerliche Vergehen
- Subventionsbetrug
- Missbrauch
Folgende externe Meldestellen können z.B. ebenfalls genutzt werden:
agentia GmbH wird die Meldung entweder an die Geschäftsführung oder den Vorstandsvorsitzenden zur Bearbeitung und Klärung weitergeben. Die entsprechenden E-Mail-Adressen sind der agentia GmbH bekannt.